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27. Mai 2019

Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2019

Das Bundesfinanzministerium hat am 08.05.2019 den Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2019 veröffentlicht mit dem Titel „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“.Entsprechend der Bezeichnung zielt das Gesetz schwerpunktmäßig auf die steuerliche Förderung der Elektromobilität ab. Daneben enthält es aber auch umfangreiche Steuerrechtsänderungen, die u.a. auch die Verschärfung der Grunderwerbssteuerregelungen im Zusammenhang mit sog. Share Deals vorsehen sowie die Missbrauchsbekämpfung bei der Umsatzsteuer. THEOPARK Partner Michael Krumwiede gibt einen kurzen Überblick über die geplanten Änderungen.

 

Förderung der Elektromobilität:

 

  • Einführung einer 50 prozentigen Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung für Elektrolieferfahrzeuge
  • Verlängerung der Förderung dienstlicher Elektro- und Hybridfahrzeuge bei der Dienstwagenbesteuerung 
  • Verlängerung der Steuerbefreiung für vom Arbeitgebergewährte Vorteile für das Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers und für die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung
  • Einführung einer neuen Pauschalbesteuerung ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale bei Jobtickets

 

Änderungen bei der Grunderwerbsteuer:

Der Gesetzesentwurf enthält Neuregelungen zur lang diskutierten Verschärfung der Besteuerung von Share-Deals:

  • Absenkung der bisherigen Beteiligungsgrenze für bestimmte Gesellschafterwechsel an Unternehmen von 95 % auf 90 %
  • Verlängerung der Haltefristen von 5 auf 10 Jahre bzw. 15 Jahre
  • Einführung eines neuen Ergänzungstatbestands, der Gesellschafterwechsel an grundbesitzenden Kapitalgesellschaften der Grunderwerbsteuer unterwirft (§ 1 Abs. 2b GrEStG-E)

Die Neuregelungen sollen grundsätzlich erstmals auf Erwerbsvorgänge, die nach dem 31.12.2019 verwirklicht werden, anzuwenden sein, wodurch zumindest die bereits befürchtete steuerliche Rückwirkung vom Tisch ist.

 

Änderungen bei der Umsatzsteuer, darunter insbesondere:

  • Einführung eines ermäßigten Steuersatzes für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften in elektronischer Form
  • Umsetzung der sog. Quick Fixes: Direktlieferung bei Lieferung in ein sog. Konsignationslager, Änderung bei Reihengeschäften, Änderungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Die sog. Quick Fixes zielen darauf ab, das Umsatzsteuersystem innerhalb der EU weiter zu harmonisieren. Gerade für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Lieferbeziehungen bedeutet das, dass alle internen Kontrollsysteme – speziell für klassische Reihengeschäfte einer Prüfung unterzogen werden sollten.

Ferner sieht der Entwurf diverse weitere Maßnahmen bzw. Anpassungenvor, z.B.:

  • Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen
  • Erleichterungen bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei Miete und Leasing von Elektrofahrzeugen
  • Diverse Anpassungen u.a. im Gewerbesteuergesetz. im Körperschaftsteuergesetz, Abgabenordnung und Investmentsteuergesetz.

 

Die Verbände haben bis zum 05.06.2019 Zeit zur Stellungnahme. Das Gesetzgebungsverfahren soll im Laufe des Jahres 2019 abgeschlossen werden. Es bleibt daher abzuwarten, ob die vorgesehenen Anwendungsregelungen im weiteren parlamentarischen Verfahren Bestand haben.

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