27. Mai 2019
Das Bundesfinanzministerium hat am 08.05.2019 den Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2019 veröffentlicht mit dem Titel „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“.Entsprechend der Bezeichnung zielt das Gesetz schwerpunktmäßig auf die steuerliche Förderung der Elektromobilität ab. Daneben enthält es aber auch umfangreiche Steuerrechtsänderungen, die u.a. auch die Verschärfung der Grunderwerbssteuerregelungen im Zusammenhang mit sog. Share Deals vorsehen sowie die Missbrauchsbekämpfung bei der Umsatzsteuer. THEOPARK Partner Michael Krumwiede gibt einen kurzen Überblick über die geplanten Änderungen.
Förderung der Elektromobilität:
Änderungen bei der Grunderwerbsteuer:
Der Gesetzesentwurf enthält Neuregelungen zur lang diskutierten Verschärfung der Besteuerung von Share-Deals:
Die Neuregelungen sollen grundsätzlich erstmals auf Erwerbsvorgänge, die nach dem 31.12.2019 verwirklicht werden, anzuwenden sein, wodurch zumindest die bereits befürchtete steuerliche Rückwirkung vom Tisch ist.
Änderungen bei der Umsatzsteuer, darunter insbesondere:
Die sog. Quick Fixes zielen darauf ab, das Umsatzsteuersystem innerhalb der EU weiter zu harmonisieren. Gerade für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Lieferbeziehungen bedeutet das, dass alle internen Kontrollsysteme – speziell für klassische Reihengeschäfte einer Prüfung unterzogen werden sollten.
Ferner sieht der Entwurf diverse weitere Maßnahmen bzw. Anpassungenvor, z.B.:
Die Verbände haben bis zum 05.06.2019 Zeit zur Stellungnahme. Das Gesetzgebungsverfahren soll im Laufe des Jahres 2019 abgeschlossen werden. Es bleibt daher abzuwarten, ob die vorgesehenen Anwendungsregelungen im weiteren parlamentarischen Verfahren Bestand haben.