24. November 2017
Im Insolvenzverfahren des Windkraftanlagenprojektierers
Windreich GmbH ist der besehende Insolvenzverwalter in die Kritik geraten. Unzufriedene Anlagegläubiger fordern nun die Einsetzung eines Sonderinsolvenzverwalters.
THEOPARK-Partner Rainer Schaaf nimmt in der FAZ vom 23.11.2017 zu dessen Rolle wie folgt Stellung:
Ein Sonderinsolvenzverwalter ist im Gesetz nicht vorgesehen, doch haben sich in der Praxis drei Fallgruppen herausgebildet. Ist ein Insolvenzverwalter zeitweise verhindert oder ergeben sich mögliche Interessenkonflikte für ihn, sei die Sonderverwaltung durchaus üblich, erklärt der Insolvenzrechtler Rainer Schaaf von der Kanzlei Theopark. „Werfen die Gläubiger dem Insolvenzverwalter die Verursachung eines Gesamtschadens vor, muss ein Sonderinsolvenzverwalter mögliche Haftungsansprüche prüfen."