Das Bundesfinanzministerium hat den Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 vorgelegt.
Auch wenn sich das Gesetzgebungsverfahren noch in einem frühen Stadium befindet, zeichnen sich bereits einige Themen ab, die Unternehmen, Immobilieninvestoren und international tätige Unternehmensgruppen im Blick behalten sollten:
- Umsatzsteuerliche Organschaft Die geplanten Änderungen könnten bestehende Konzernstrukturen und umsatzsteuerliche Prozesse betreffen.
- Immobilieninvestitionen Mit einer gesetzlichen Regelung zur Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken soll ein seit Jahren praxisrelevantes Streitthema erstmals ausdrücklich geregelt werden. Die Auswirkungen auf die Abschreibung können erheblich sein.
- Grenzüberschreitende Sachverhalte Vorgesehene Anpassungen bei der Quellensteuerentlastung sollen Verfahren vereinfachen und Bürokratie abbauen.
- Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen Die geplanten Änderungen bei der Vollverzinsung können künftig einen noch stärkeren finanziellen Einfluss auf lang andauernde Steuerverfahren haben.
- Digitalisierung der Finanzverwaltung Weitere elektronische Verfahren und digitale Prozesse sollen die Kommunikation mit der Finanzverwaltung verändern.
Noch handelt es sich um einen Referentenentwurf. Erfahrungsgemäß können sich bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss einzelne Regelungen noch erheblich verändern.
Dennoch zeigt sich bereits jetzt: Das JStG 2026 enthält nicht nur technische Anpassungen, sondern Änderungen mit unmittelbarer Relevanz für die steuerliche Gestaltungs- und Beratungspraxis.
Ihre Ansprechpartner:
Manuela Gräbner, Steuerberaterin
manuela.graebner@theopark.com
und
Michael Krumwiede, Steuerberater
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