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9. April 2020

CORONA-KRISE: NEUES SOFORTHILFE-PROGRAMM DER KFW

Neues KFW-Soforthilfeprogramm vorgestellt

 

Die als schnelle Unterstützung gedachten staatliche Hilfsprogramme (siehe für Bayern https://www.theopark.com/Hilfspaket_Corona_Bayern) für Corona-geschädigte Unternehmen erweisen sich teilweise als ineffizient. Denn die Vergabe neuer Kredite unter staatlicher Bürgschaft durch Hausbanken zieht sich in der Praxis oft in die Länge. Ein neues Programm soll nun die Kreditvergabe erheblich beschleunigen.

THEOPARK-Partner Rainer Schaaf erläutert im Folgenden die Einzelheiten des neuen Soforthilfepakets.

 

 

Bisherige Hilfen nicht ausreichend

Neben Steuerstundungen, Erleichterungen im Zusammenhang mit Kurzarbeit sowie sonstigen Soforthilfen sollten von der Corona-Epidemie betroffene Unternehmen Umsatzausfälle auch durch kurzfristige Kredite der jeweiligen Hausbanken besser überwinden (siehe für Bayern https://www.theopark.com/Hilfspaket_Corona_Bayern). Für solche Kredite übernahm der Staat Bürgschaften in Höhe von 80 bis 90 Prozent der Kreditsumme. Die bisherige Praxis zeigt aber, dass die wegen des verbleibenden Ausfallrisikos durchgeführten bankenseitigen Prüfprozesse teilweise zu langen Bearbeitungszeiten führen. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung die bestehenden Hilfsprogramme erweitert. Der Staat bürgt für Kredite der Hausbank nun unter bestimmten Voraussetzungen in voller Höhe. Die Kreditwürdigkeitsprüfung soll damit entfallen, die Kreditauszahlung beschleunigt werden.

 

Informationen zum neuen KfW-Schnellkredit ohne Kreditrisikoprüfung

Wenn ein Unternehmen mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen ist und mehr als 10 Beschäftigte hat, soll auf Antrag ein „Sofortkredit“ gewährt werden, der ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW gewährt wird. Die wichtigsten Informationen hierzu sind nachfolgend in Stichpunkten aufgeführt:

 

(1) Das Kreditvolumen beträgt bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019, maximal € 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal € 500.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.

(2) Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.

(3) Wirtschaftlicher Rahmen der Kredite: Zinssatz in Höhe von aktuell 3 Prozent, Laufzeit 10 Jahre.

(4) Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.

 

Nur Corona-geschädigte Unternehmen berechtigt

Für das Schnellprogramm gilt: Die Unternehmen müssen entweder im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen haben. Berechtigt für staatliche Hilfen bleiben also weiterhin nur Unternehmen, deren aktuelle finanzielle Schieflage durch die Corona-Epidemie bedingt ist.

 

Start des Programms

Das neue Kreditprogramm startet ab Erteilung der Zustimmung durch die EU-Kommission.

 

Ansprechpartner:

 

Rainer Schaaf, Rechtsanwalt, Partner

THEOPARK Rechtsanwälte und Steuerberater Part mbB

Tel.: +49 (9 11) 50 96 17 50 | E-Mail: rainer.schaaf@theopark.com

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