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22. November 2016

Neues zum vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren

Europäische Kommission schlägt neuen Ansatz auf dem Gebiet der Unternehmensinsolvenzen in Europa vor: Förderung einer frühen Umstrukturierung zur Unterstützung von Wachstum und Beschäftigung

 

Unternehmen sollen mit einem vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren eine zweite Chance erhalten, mit dem Ziel, den Unternehmenswert zu erhalten.

 

Die vorgeschlagene Richtlinie konzentriert sich auf drei wesentliche Elemente:

 

  • Gemeinsame Grundsätze für die Verwendung von Rahmen für eine frühe Umstrukturierung, die Unternehmen helfen werden, ihre Tätigkeit fortzusetzen und Arbeitsplätze zu erhalten.
  • Bestimmungen für Unternehmer auf eine zweite Chance, da sie nach einem Zeitraum von höchstens drei Jahren eine vollständige Schuldenbefreiung erhalten. Derzeit gibt die Hälfte der Europäer an, dass sie aus Angst vor dem Scheitern kein Unternehmen gründen würden
  • Gezielte Maßnahmen für die Mitgliedstaaten, die Effizienz der Insolvenz-, Umstrukturierungs- und Schuldenbefreiungsverfahren zu erhöhen. Dadurch verringern sich die übermäßig langen und teuren Verfahren in vielen Mitgliedstaaten, die zu Rechtsunsicherheit für Gläubiger und Anleger sowie zu niedrigen Einbringungsquoten und nicht beglichenen Schulden führen.

 

Weiterführende Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 22. November 2016.

 

Ansprechpartner: Rainer Schaaf und Alexander Saueracker

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