13. Februar 2017
Die im Sanierungserlass des Bundesministeriums der Finanzen vorgesehene Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen verstößt gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Dies hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs entschieden (Az.: GrS 1/15). Der Beschluss des höchsten deutschen Finanzgerichts hat dramatische Auswirkungen auf die Restrukturierungs- und Sanierungspraxis. Es wird deutlich schwieriger werden, Schutzschirm- bzw. Eigenverwaltungsverfahren mit dem Ziel eines Insolvenzplans erfolgreich durchzuführen. Vielmehr muss über alternative Gestaltungen nachgedacht werden.
Die THEOPARK-Partner Rainer Schaaf und Michael Krumwiede kommentieren die Folgen der bedeutenden Entscheidung in einem aktuellen Artikel des Finance Magazins.