15. November 2016
Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuregelung der Erbschaftsteuer ist in Kraft! Die neue gesetzliche Regelung bietet Unternehmern unter anderem die Möglichkeit, die der Erbschaftsteuer zu Grunde liegende steuerliche Unternehmensbewertung zu reduzieren - und damit letztlich Erbschaftsteuern zu sparen. THEOPARK-Partner Mathias Becker stellt in einem Beitrag der Wirtschaftswoche die gesetzlichen Möglichkeiten dar.
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