15. August 2023
In einem Beitrag der WirtschaftsWoche nimmt THEOPARK-Partner Michael Krumwiede zum Thema „Verlustverrechnung bei Crowdinvestment Stellung.
Der Beitrag behandelt Crowdinvesting als Möglichkeit für Privatanleger, sich mit kleinen Beträgen an Projekten zu beteiligen. Es geht um die steuerliche Anerkennung von Verlusten bei solchen Investitionen. Bei Crowdinvesting handelt es sich oft um nachrangige Privatdarlehen, die bei Insolvenz zu Totalverlusten führen können. Der Bundesfinanzhof erkennt den Ausfall solcher Forderungen als Verlust bei Kapitaleinkünften an. Seit 2019 ist ein jährlicher Abzug von maximal 20.000 Euro für solche Verluste möglich, aber nur bei Kapitaleinkünften. Die Debatte darüber, ob diese Obergrenze dauerhaft bleibt, wirft Fragen zur Gerechtigkeit auf.
Den vollständigen Beitrag finden Sie hier.