9. Oktober 2017
THEOPARK freut sich, dass die Rechtsanwaltskammer Nürnberg mit Beschluss vom 21.09.2017 THEOPARK-Partner Mathias Becker zum Fachanwalt für Erbrecht ernannt hat. Die Kombination mit dem bereits zuvor erlangten Fachanwaltstitel für Handels- und Gesellschaftsrecht dokumentiert die besondere Kompetenz von Rechtsanwalt Mathias Becker in den Bereichen Unternehmensnachfolge sowie Vermögensnachfolge.